Die SPD-Ratsfraktion bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht eine soziale Staffelung von Parkgebühren in Bewohnerparkzonen verworfen hat. „Das Leipziger Urteil schafft zwar Klarheit, was die Zulässigkeit der Parkraumbewirtschaftung an sich angeht, wirft aber etliche neue Fragen auf, insbesondere zur sozialen Verträglichkeit“, kommentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Lars Kelich.

Gerade dort, wo Parkdruck herrsche, sei die Einrichtung und Bewirtschaftung von Bewohner*innenparkzonen ein wichtiges Instrument, Parkmöglichkeiten vor allem jenen Menschen zu eröffnen, die in diesen verdichteten Quartieren wohnten, so Kelich: „Solche Gebühren treffen aber auch Menschen mit niedrigen Einkommen, die zum Teil auf ihre Autos angewiesen sind“, erläutert der Fraktionsvorsitzende: „Deshalb hätten auch wir als SPD eine soziale Staffelung der Parkgebühren befürwortet.“ Diese Möglichkeit habe das Bundesverwaltungsgericht nun verbaut.

Dessen ungeachtet werde die SPD-Ratsfraktion nun prüfen, ob und in welcher Weise gleichwohl eine soziale Staffelung der Gebühren in Bewohner*innenparkzonen möglich wäre; denn, so Kelich: „Parken darf nicht zur sozialen Frage werden.“ In diesem Kontext wolle die SPD-Fraktion auch prüfen, ob das Ticketing für Besucher*innen in den Bewohner*innenparkzonen flexibler gestaltet, also beispielsweise das zulässige Zeitfenster über zweieinhalb Stunden hinaus ausgeweitet werden könnte.

Festhalten wird die SPD-Ratsfraktion daran, Parkzonen nicht flächendeckend in ganz Hannover einzuführen. „Das ist mit uns nicht zu machen“, betont Kelich. Auch Gebühren in einer Höhe, wie sie in Freiburg beschlossen seien, werde es mit der SPD nicht geben. Die beklagte Stadt im Breisgau verlangt 360 Euro für einen Parkplatz im Jahr, was das Bundesverwaltungsgericht indes nicht beanstandet hat. Letztlich müssten die jeweiligen Bezirksräte über die Einrichtung von Bewohner*innenparkzonen entscheiden, so der SPD-Fraktionsvorsitzende; dies sei auch Beschlusslage des Rates.