„Die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ist sozialpolitischer Unsinn“, erklärt der baupolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Thomas Hermann, zu dem entsprechenden Antrag der CDU. Nach der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) werden die Eigentümer von Grundstücken an den zu sanierenden Straßen mit einem Beitrag an der Finanzierung der Grunderneuerungsmaßnahmen beteiligt. Dies sei durchaus gerechtfertigt, meint Thomas Hermann:


„Schließlich genießen die Eigentümer auch in erster Linie die Vorteile einer Straßensanierung, da der Wert ihrer Grundstücke erhalten bleibt oder sogar gesteigert wird.“

Eine Abschaffung der StrABS hingegen würde bedeuten, dass das Straßensanierungsprogramm von der Allgemeinheit finanziert wird – also auch von Bürgerinnen und Bürgern, die die genannten Vorteile nicht genießen. „Mit ihrem Antrag offenbart die CDU eine erschreckende Unkenntnis der geltenden Rechtsprechung“, erklärt Hermann mit Verweis auf ein Urteil des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2001. Damals habe das Oberverwaltungsgericht das Vorteilsprinzip bekräftigt, da „die von den Gemeinden erhobenen Beiträge im richtigen Verhältnis zu den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen stehen (müssten), die den beitragspflichtigen Grundeigentümern durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche entstehen“, zitiert Hermann aus dem Urteil.
Der baupolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion hält das Vorgehen der CDU für unglaubwürdig: „Noch vor vier Wochen waren der CDU die im Haushalt eingestellten Planungsmittel nicht hoch genug, weil (wie es im CDU-Antrag heißt) das Sonderprogramm ‚nicht – wie vom OB angekündigt – nur für kleinere Straßen in Wohn- und Gewerbegebieten aufgelegt (wird), sondern für alle Gemeindestraßen, die in Hannover sanierungsbedürftig sind.‘ Und nun werfen die Christdemokraten die Finanzierungsinstrumente für das Straßensanierungsprogramm über den Haufen.“
Eine ausschließliche Finanzierung des Programms aus anderen Mitteln ohne die Straßenausbaubeiträge komme laut Hermann ohnehin nicht in Frage, da die Stadt wegen der Deckelung der Kredite von der Kommunalaufsicht dazu verpflichtet sei, diese Beiträge zu erheben. Aus diesem Grunde verlangen 71 von 84 niedersächsischen Städten Straßenausbaubeiträge, ebenso bis auf drei Ausnahmen (Berlin, Frankfurt am Main und Stuttgart) auch alle deutschen Großstädte. „Die StrABS ist ein eingeführtes, bewährtes Instrument zur Finanzierung der Straßenunterhaltung, und ich sehe keinen Anlass, warum es jetzt über Bord geworfen werden soll“, meint der baupolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion.
Thomas Hermann verweist abschließend auf die Notwendigkeit der Straßensanierung. Zahlreiche Straßen Hannovers seien in die Jahre gekommen, eine Ausbesserung der Straßendecke reiche nicht mehr aus. „Mit dem Sonderprogramm ist es möglich, den wachsenden Sanierungsbedarf zu beheben“, meint Hermann und erklärt: „Es erstaunt schon sehr, dass die massive Grundsatzkritik der CDU erst jetzt einsetzt, da die Verwaltung einen Vorschlag präsentiert hat, wie die Sanierung schneller und kostengünstiger – auch für die Anlieger – abgewickelt werden kann.“

Hintergrund:
Im Bauausschuss wird heute über ein Antrag der CDU auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung beraten.