Verantwortungsbewusst die Finanzen der Stadt steuern, dies ist die Grundlage der finanzpolitischen rot-grünen Haushaltsplanberatungen. „In den verschiedenen Fachbereichen haben wir deutliche Schwerpunkte gesetzt wie u. a. für die Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen, die Sauberkeit in öffentlichen Gebäuden, die zusätzliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Maßnahmen für eine inklusive Stadt und die Grundsanierung von Radwegen!“,

erklären Ralf Borchers, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion und Belit Onay, finanzpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion.

„Dadurch kommen wir gegenüber dem Verwaltungsentwurf auf Mehrausgaben. Im Ergebnishaushalt betragen diese rund 2,3 Mio €. Als Gegenfinanzierung dafür beantragen wir eine pauschale Senkung der Sachkosten in der Stadtverwaltung um 1%, u. a. für Dienstreisen, Telefonate, Gutachten. Daraus resultiert eine Einsparung in Höhe von rund 1,8 Mio €, die uns in Anbetracht des Gesamtvolumens umsetzbar erscheint!“, so Borchers und Onay.
Im Finanzhaushalt kommen wir gegenüber dem Verwaltungsentwurf auf Mehrausgaben in Höhe von rund 1,6 Mio €.

„Alles in allem halten wir damit den Rahmen einer soliden Finanzplanung ein“, so Borchers und Onay.

Weitere wichtige rot-grüne Anträge im Finanzausschuss sind Prüfaufträge für eine bessere Schulwegsicherung, eine kommunale BürgerInnenanleihe sowie ein Antrag mit Forderungen an das Land bzw. den Bund bezüglich Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten.

Im Einzelnen bringt rot-grün folgende Anträge in den Finanzausschuss ein:

  • Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der Stadtverwaltung werden pauschal um 1 % gesenkt. Dies entspricht einem Einsparvolumen von ca. 1,8 Mio €.
  • Haushaltsbegleitantrag: Die Stadtverwaltung möge zum Zweck der Schulwegsicherung prüfen, wie der ruhende Verkehr im Bereich von Schulen und Schulwegen verstärkt morgens vor 8 Uhr durch den Verkehrsaußendienst kontrolliert werden kann.
  • Haushaltsbegleitantrag: Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob und wie eine kommunale BürgerInnenanleihe für überschaubare Anleihebeträge aufgelegt werden kann, und zwar zur Förderung der Identifikation bei den BürgerInnen mit einem kommunalen Verwendungszweck wie die Sanierung von Schulen oder Bäder.
  • Haushaltsbegleitantrag: Die Stadtverwaltung soll gegenüber der Nds. Landesregierung darauf hinwirken, Spielhallen in das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen und die Bundesregierung aufzufordern, die Spielverordnung für das Aufstellen von Geldspielgeräten in Gaststätten zu verschärfen, indem die Zahl zulässiger Spielgeräte von derzeit 3 reduziert wird.

Hintergrund:
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung tagt am Mittwoch, 05. März 2014 (10 Uhr) und berät über den Haushalt 2014.