„Wir hätten uns zwar eine andere Entscheidung gewünscht, doch schafft das vorliegende Urteil Rechtssicherheit für die Entscheidungen des Rates“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Lars Kelich, zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zu den Ausschussbesetzungen. Die SPD werde nun eine erneute Abstimmung über die Ausschussbesetzungen im Rat herbeiführen.

Das OVG hat am 11. Oktober 2023 entschieden, dass die Abstimmung des Rates in dessen konstituierender Sitzung am 4. November 2021 über die Ausschussbesetzungen falsch interpretiert worden sei. Damals hatte nur ein kleiner Teil des Rates für die Beibehaltung der Ausschussbesetzungen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gestimmt, während sich SPD, Grüne und CDU der Stimme enthalten hatten, da ihrer Meinung nach ein einstimmiger Beschluss die Zustimmung aller Ratsmitglieder voraussetze. Mit ihrer Enthaltung hatten sie sich indirekt für das neue Verfahren nach d’Hondt entsprechend der novellierten Niedersächsischen Kommunalverfassung ausgesprochen.

Das OVG verwarf – wie bereits das Verwaltungsgericht Hannover – diese Auffassung erklärte, dass es mindestens einer Gegenstimme bedurft hätte, um die Einstimmigkeit zu durchbrechen; Enthaltung reiche dafür nicht.

Lars Kelich, Fraktionsvorsitzender der SPD, erklärte nun: „Wir bedauern, hier von einer falschen Voraussetzung ausgegangen zu sein.“ Ziel sei es nach wie vor, die Handlungsfähigkeit des Rates dadurch zu stärken, da durch die Ausschussbesetzung nach d’Hondt kleinere Fraktionen kein Stimmrecht in den Ausschüssen mehr hätten. Das sei auch die Intention der entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Kommunalverfassung vor zwei Jahren gewesen: „Die Mehrheitsbildung ist dadurch deutlich einfacher“, erläuterte Kelich: „Uns war vor allem auch daran gelegen, ‚keinen Fußbreit den Faschisten‘ zu lassen, also die AfD aus den Ausschüssen herauszuhalten.“

Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen eine neue Abstimmung über das Besetzungsverfahren für die Ausschüsse im Rat herbeiführen.