
22. Oktober 2018: Geschwisterregelung bleibt erhalten – Familien mit zwei und mehr Kindern werden weiterhin entlastet
Mit der SPD sei keine kurzfristige Änderung der bestehenden Regelung möglich gewesen, so Finck weiter. Gleichzeitig hätten sich jedoch die Voraussetzungen durch die Einführung der Beitragsfreiheit für den Kindergarten geändert, so dass eine Überarbeitung der Entgeltsatzung sinnvoll sei. Dies haben die Partner von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem zusätzlichen Antrag beantragt, der ebenfalls heute in den Jugendhilfeausschuss eingebracht worden ist.
Im Moment würden rund 67 Prozent der Krippeneltern den Höchstbeitrag zahlen, fast ein Drittel sei aufgrund ihres geringen Einkommens beitragsfrei gestellt. „Die Staffelung hat sich aus unserer Sicht nicht als gerecht herausgestellt, da schon mittlere Einkommen den Höchstbetrag von 320 € in der Krippe zu entrichten haben“, erklärt Finck. Die SPD-Ratsfraktion setze sich mit ihren Partnern daher für eine grundsätzliche Überarbeitung der Krippenentgelte ein.