Anfrage 02.05.2006 Betreutes Wohnen
Es wurde bekannt, dass Mieter Betreuten Wohnens den Betreuungsvertrag auch bei unzureichender Leistung nicht kündigen können. Der Kommunale-Senioren-Service-Hannover (KSH) hat in langer Vorarbeit Standards entwickelt, was Betreutes Wohnen leisten muss. Diese Standards sollten durch die vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) entwickelte DIN-Norm gestützt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die vom KDA in Aussicht gestellten DIN-Normen für Betreutes Wohnen und Service Wohnen schon in Kraft? 2. Wenn ja, wie können sie mit den vom KSH entwickelten und in der Aktionswoche vom 25.4.2005 - 29.4.2005 vorgestellten Standards in Einklang gebracht werden? 3. Ab wann kann die LHH mit diesen Standards arbeiten?
Klaus Huneke Fraktionsvorsitzender