27.02.2020 - Neufassung Änderungsantrag zur Drucksache 2403/2019 N1 - Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
27.02.2020
2. Neufassung
In den
- Verwaltungsausschuss
- Ratsversammlung
Neufassung Änderungsantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache 2403/2019 N1 Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende
zu beschließen:
- Das in der Begründung angeführte Berechnungsverfahren wird in die Grundsätze der Sportförderung aufgenommen und als Teil dieser vom Sportausschuss beschlossen. Hierbei wird auch der derzeit gültige Verteilungsschlüssel mit aufgeführt.
- Punkt 2 des Berechnungsverfahrens wird wie folgt ergänzt: Die Änderung des Verteilungsschlüssels erfolgt abschließend durch Beschluss der zuständigen Ratsgremien.
- Die für das Abrechnungsverfahren herangezogene LSB-Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer bei Vereinen wird zusammen mit den Grundsätzen der Sportförderung den Vereinen öffentlich auf der Homepage der Landeshauptstadt Hannover zugänglich gemacht.
-
Der Punkt 7.2.5 wird wie folgt geändert: „Die lizenzierten Übungsleitenden und Trainer*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen gem. § 72a SGB VIII
ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Vereine sind von den eventuell anfallenden Kosten der Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses freizustellen.“
Über die Vorlage der Führungszeugnisse und die Abwicklung des Zahlungsprozesses vereinbaren die Verwaltung und der Stadtsportbund ein rechtssicheres Verfahren. Die zuständigen Ratsgremien werden über die Vereinbarung und das Verfahren unterrichtet. - Der Punkt 7.2.1 wird wie folgt geändert: „Die/der Empfänger*in der Entschädigung muss im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sein.
Begründung:
Zu 1. und 3.: Um für die Vereine eine größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Vergabe der Übungsleiterzuwendungen nachvollziehbar zu machen, sollen sowohl das Berechnungsverfahren als auch die Zugrundeliegende LSB-Richtlinie veröffentlicht werden.
Zu 2.: Da die Grundsätze der Sportförderung durch Beschluss der Ratsgremien legitimiert werden, sollte auch eine Änderung des Verteilungsschlüssels durch die Ratsgremien legitimiert werden.
Zu 4.: Die Rechtsgrundlage der Vorlage eines Führungszeugnisses in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist der § 72a SGB VIII.
Zu 5.: Eine Entscheidung des SSB in Absprache mit der LHH über die Anerkennung der „entsprechenden Qualifikation“ von Übungsleiter*innen und Trainer*innen ist nicht erforderlich.
Lars Kehlich
Fraktionsvorsitzender
Dr. Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende
Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender