SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

24.06.2020

In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

An den

  • Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
  • Organisations- und Personalausschuss (zur Kenntnis)
  • Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)

Änderungsantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Zur DS 1467/2020: Änderungsantrag des Schul- und Bildungsausschusses zur Drucks. Nr. 1000/2020 "Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule"

zu beschließen:

Punkt 1 wird wie folgt geändert:


Die Ursprungsdrucksache 1000/2020 bleibt in Punkt 4 zusammen mit allen damit verbundenen Maßnahmen und Kosten sowie den dazugehörigen Textstellen unverändert.

Die Verwaltung beginnt jetzt mit der Planung und ab 2021 mit der Umsetzung in allen Schulen, die nicht den MEP-Standard erreichen, bis 2023 ein Basisangebot WLAN aufzubauen. Mit diesem Basisangebot können Schulen ein WLAN erhalten. Dabei werden die bereits vorhandenen Netzwerkinfrastrukturen genutzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zu den Herbstferien 2020 eine Beschlussdrucksache vorzulegen, die eine Umsetzung der in der DS 1272/2020 vorgeschlagenen Maßnahme 1 „Basisangebot WLAN auf Grundlage der bereits vorhandenen Netzwerkinfrastrukturen in den Schulen“ mit allen damit verbundenen Maßnahmen und Kosten regelt.

Zur Finanzierung dieses Basis WLAN-Angebots werden pro Schule jeweils zusätzlich 30.000 € aus den Mitteln des DigitalPakt Schule (Kopfpauschale) genutzt. Für das Basisangebot WLAN wird ein Support durch die Landeshauptstadt Hannover angeboten.

Punkt 2 wird wie folgt geändert:

„[Streichung: […] Die LHH wird umgehend eine Lösung dieses Problems erarbeiten, damit die Bestellung der Geräte entsprechend dem Erlass des MK vom 26.03.20 möglichst bald erfolgen kann. Ziel ist, die Schüler*innen mit Bedarf bis zum Beginn des neuen Schuljahrs bedarfsgerecht auszustatten, um die Benachteiligung der sozial Schwachen zu vermeiden.]

Die durch den DigitalPakt des Bundes bereitgestellten Mittel sollen wie vorgesehen für die Ertüchtigung von Schulen mit einer technischen Infrastruktur genutzt werden. Darüber hinaus stellt die Verwaltung sicher, dass die vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel des Sofortausstattungsprogramms (Beschaffung von Endgeräten) schnellstmöglich beantragt werden.“

Begründung:

Zu 1) Die Umsetzung eines Basis-WLAN im Haushaltsjahr 2020, wie im Punkt der DS 1467/2020) gefordert, ist sowohl zeitlich als auch finanziell nicht umsetzbar. Die Maßnahmen hätten u.a. Auswirkungen auf Folgekosten (Personal, Lizenzen, Betrieb der Hardware), die offenbar nicht durch den DigitalPakt finanziert werden können. Allerdings war die zügige und flächendeckende Ausstattung aller Schulen mit WLAN ein oft geäußerter Wunsch in den Workshops zur Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplans, weshalb die Umsetzung umgehend und systematisch angegangen werden sollte, auch um den Schulen Planungssicherheiten zu geben.

Zu 2) Die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Mittel des DigitalPakts dürfte in der erforderlichen Zeit aufgrund des Vergaberechts angesichts der benötigten Stückzahlen und Preise kaum umzusetzen sein.

Zudem sollten diese Mittel für allgemeine Infrastruktur eingesetzt werden. Für die sinnvolle Nutzung mobiler Endgeräte ist ein verlässliches WLAN unabdingbar. Daher sollten diese über Mittel des Sofortausstattungsprogramms finanziert werden.

Lars Kelich
Fraktionsvorsitzender

Dr. Freya Markowis

Fraktionsvorsitzende

Wilfried H. Engelke

Fraktionsvorsitzender