15.12.2009 - Dringlichkeitsantrag - Ablehnung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Bundesrat
Hannover, 15.12.2009
In die
Ratsversammlung (am 17.12.2009)
Dringlichkeitsantrag
gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Ablehnung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Bundesrat
Antrag zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Landesregierung auf, im Interesse der Menschen in Niedersachsen und der kommunalen Selbstverwaltung das von der Bundesregierung eingebrachte Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat abzulehnen. Weitere Steuermindereinnahmen durch Steuersenkungen sind für die Stadt Hannover zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit nicht zu verkraften.
Darüber hinaus fordert der Rat die Landesregierung auf, sich eindeutig gegen die Abschaffung oder Verringerung der Gewerbesteuer auszusprechen. Die wichtigste und bewährte kommunale Steuer muss erhalten bleiben.
Begründung:
Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise hat bereits zu gravierenden Mindereinnahmen für die Stadt geführt, die sich im kommenden Jahr noch verschärfen. Für 2010 müssen Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit Einnahmeausfällen bei Steuern und Mitteln aus dem Finanzausgleich von über einer halben Milliarde Euro rechnen. Die Pläne der Bundesregierung für Steuersenkungen und Steuerrechtsänderungen für Unternehmen, Erben und das Hotelgewerbe verursachen ein weiteres Minus von über 300 Mio. € für Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen. Für Hannover drohen konkrete Einnahmeverluste in Höhe von 7-10 Mio. €. Das würde bedeuten, dass notwendige kommunale Leistungen eingestellt werden oder weitere Kredite aufgenommen werden müssten. Die LH Hannover geht bereits für 2010 von einem Defizit von über 160 Mio. € aus. Eine weitere Verschärfung der angespannten Haushaltslage durch Steuersenkungen des Bundes zu Lasten der Kommunen bedeutet für die Stadt Hannover eine weitere Einschränkung der Handlungsfähigkeit und damit der kommunalen Selbstverwaltung.