14.10.2019 - Leuchtende Hausnummern
In die nächste Ratsversammlung
14.10.2019
A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Leuchtende Hausnummern
Nach verschiedenen Berichten sprechen sich Rettungskräfte in verschiedenen Bundesländern – derzeit vor allem in Thüringen – für eine Pflicht für Grundeigentümer aus, leuchtende Hausnummern anzubringen. Dadurch könne die Suche nach Häusern bei Rettungs- und Katastropheneinsätzen verkürzt und damit wertvolle Zeit in Zuge solcher Einsätze gewonnen werden.
In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen gesetzliche Regelungen, die auf Landesebene zu erlassen wären, wonach die Anbringung leuchtender Hausnummern Pflicht ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Erfahrungen hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich möglicher Vorteile beleuchteter oder leuchtender Hausnummern im Kontext von Rettungseinsätzen?
- Wie steht die Verwaltung der Landeshauptstadt angesichts dieser Erfahrungen zu einer Pflicht, beleuchtete oder leuchtende Hausnummern einzuführen?
- Hat die Landeshauptstadt Hannover diesbezügliche Initiativen gegenüber dem Land Niedersachsen ergriffen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Dr. Jens Menge
Stv. Fraktionsvorsitzender