In die nächste Ratsversammlung

11.06.2019

A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes

Der Bundestag hat das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) beschlossen. Am 01.01.2019 trat dieses Gesetz in Kraft. Der Bund stellt für die Betreuung, Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen bis zum Jahr 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Milliarden € im Bundeshaushalt zur Verfügung. Damit kann erstmals ein sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass die durch die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingesparten Leistungen zum Lebensunterhalt wiederum zur aktiven Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in das System einfließen können. Mit dem Gesetz wurden Forderungen von Fachleuten der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sozialverbänden und kommunalen Spitzenverbänden zum Aufbau eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ aufgegriffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Änderungen zur bestehenden Gesetzgebung des § 16e SGB II ergeben sich aus der Novelle und wie und mit welchem finanziellen Ansatz wird sich die Stadt Hannover bei der operativen Umsetzung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen einbringen?
  2. Welche Perspektiven bietet das Teilhabechancengesetz über den Förderzeitraum hinaus und mit welchen Mitteln will die Stadtverwaltung eine nachhaltige Verbesserung für die Lebenssituation der Zielgruppe erreichen?
  3. Was plant die Landeshauptstadt Hannover, um durch interdisziplinäre Aktivitäten des Sozial- und des Wirtschaftsdezernats Unternehmen zu gewinnen, um auf der Grundlage des §16i des SGB II Mitarbeitende einzustellen, um diese somit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende