SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover

DIE LINKE & PIRATEN - Gruppe im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion „Die Fraktion“ im Rat der Landeshauptstadt Hannover

In den

  • Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Sozialausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Internationalen Ausschuss
  • Kulturausschuss
  • Gleichstellungsausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Sportausschuss
  • Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters
  • Organisations- und Personalausschuss
  • Verwaltungsausschuss

In die Ratsversammlung

11.01.2018

Antrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Modernisierung der Zuwendungen und Optimierung des Controllings

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungswesen zu modernisieren. Übergeordnete Ziele der Modernisierung sind die auskömmliche Förderung der freien Träger zur Erbringung der gewünschten Leistungen, der Erhalt der Trägervielfalt, wobei kleinere Träger nicht benachteiligt werden sollten, und der möglichst effiziente, passgenaue Einsatz der kommunalen Mittel zur Erreichung der präventiven, sozialen, kulturellen und integrativen Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Das hierfür zu erarbeitende Konzept soll den Ausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung spätestens vor der Sommerpause 2018 vorgelegt werden. Folgendes soll in diesem Konzept berücksichtigt werden:

  1. Das Zuwendungswesen soll durch die Möglichkeit einer Online-Abgabe und digitale Verarbeitung der Zuwendungsanträge der freien Träger vereinfacht werden.
  2. Das Zuwendungswesen soll durch ein verbessertes Reporting und Controlling der Anträge und der dahinterstehenden erbrachten Zuwendungszwecken und deren Erfüllung transparenter werden.
    Um dies zu erreichen, sind in den Fachbereichen entsprechende Zuwendungszwecke und Förderkriterien sowie einheitliche Richtlinien und Beratungsleitfäden in den Fachbereichen selbst in Bezug auf die Beratung der Träger und der Bewilligung der Anträge im Austausch mit den Trägern zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
    Zudem soll das Zuwendungscontrolling Informationen über Anträge, Bewilligungen bzw. Ablehnungen und ihre jeweiligen Begründungen sowie über Verwendungsnachweise und Berichte darstellen.
    Außerdem soll eine klare Aufschlüsselung nach Sach- und Personalkosten sowie eine einheitliche und verbindliche Unterscheidung zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung erfolgen. Des Weiteren soll dargestellt werden, ob und in welcher Höhe und wie lange Dritte das jeweilige Vorhaben fördern.
    Dargestellt werden soll auch, welche Schwerpunkte entsprechend aktuellen stadtweiten oder stadtteilbezogenen Erfordernissen gesetzt werden.
    Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Sammeltöpfe in das unterjährige Controlling einbezogen werden. Hier soll analog zu den Zuwendungsvergaben im Rahmen des Haushalts ein Controlling etabliert werden, das die gleichen Informationen bereithält wie das reguläre Zuwendungscontrolling. Auch soll der Mittelabfluss dargestellt werden.
  3. Das Zuwendungsverzeichnis soll so umgestaltet werden, dass klarer erkennbar wird, in welcher Höhe Zuwendungen tatsächlich an freie Träger im Sinne der Daseinsvorsorge erfolgen und in welcher Höhe freiwillige Leistungen im Bereich der präventiven, sozialen und kulturellen Arbeit verausgabt werden.
  4. Die Aufgaben, die Freien Träger übertragen werden, sollen auskömmlich und bedarfsgerecht finanziert werden. Dies wird u.a. durch eine einheitliche Beschreibung der Zuwendungszwecke seitens der Verwaltung und durch die standardisierten Reportingtools für die Träger möglich. Die Zuwendungen sollen zudem mehr Planungssicherheit bieten.
  5. Die Zuwendungsempfänger sollen verpflichtet werden, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Stadt an der Finanzierung des Projektes/der Institution beteiligt ist.
  6. Reporting
    Die Zuwendungsanträge sollen mess- und kontrollierbare Ziele enthalten. Zudem muss der Zweck der Trägertätigkeit konkret dargelegt werden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Reporting sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, darzulegen, ob die definierten Ziele erreicht und ob die bewilligten Mittel zweck- und zielentsprechend verwendet wurden. Zuwendungsempfänger haben der Stadtverwaltung jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen, bei institutioneller Förderung zusätzlich Jahresabschlüsse.

Begründung:
Die Stadt Hannover vergibt im Zuwendungsbereich mehr als 80 Mio. Euro – davon waren in 2017 ca. 46 Mio. Euro freiwillige Leistungen. Die Finanzierung der Leistungen freier Träger ist zur Prävention, Hilfe und Unterstützung von Personen in schwierigen Lebenslagen, zur Kulturvermittlung, für Bildungsprozesse und vieles mehr unabdingbar für eine solidarische, lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft.

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Dirk Machentanz Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Gruppenvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Julian Klippert
Fraktionsvorsitzender