Zum Inhalt springen

In die nächste Ratsversammlung

08.12.2021

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Tätigkeitsspektrum der Antidiskriminierungsstelle (ADS) im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021

Die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover ist die kommunale Beratungsstelle für alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie hat den Auftrag, sich auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) innerhalb des hannoverschen Stadtgebiets gegen Ungleichbehandlung zu engagieren. Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung erleben viele Menschen in ihrem Alltag und dies ist ein ernstzunehmendes Problem und Realität in unserer gesellschaftlichen Mitte. So kann vermutet werden, dass die Zahl der Menschen, die bei der städtischen ADS einen Fall von Antisemitismus, Diskriminierung und Rassismus melden nur das Hellfeld abbildet – und das Dunkelfeld größer ist.

Von diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Personen haben sich auf welchem Weg an die ADS gewandt und wie haben sich die Fallzahlen über den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021 entwickelt?
  2. Welche weiteren Akteure kamen in den letzten Jahren dazu und welche Schwerpunkte lassen sich für diese Zusammenarbeit nennen?
  3. Welche Zielgruppen können über die Bildungsarbeit der ADS – und der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus (SDR) – erreicht werden, welche Programme lassen sich hier besonders hervorheben und wie wird die ADS gemeinsam mit der SDR in 2022 diese Bildungsarbeit unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen ausrichten?

Lars Kelich
Fraktionsvorsitzender