SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP- Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

05.08.2019

In den

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft-, Arbeitsmarkt-
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Verwaltungsausschuss
  • Ratsversammlung

und Liegenschaftsangelegenheiten

In die

Antrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Kindertagesstätten: Bau und Erhalt

zu beschließen:

Zur Beschleunigung des Ausbaus und für die Verbesserung der Betreuungssituation von Kleinkindern (1-3 Jahre) und Kindern (3 Jahre bis zum Eintritt in die Grundschule) wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2020 den Ratsgremien ein Kitabau-Förderkonzept vorzulegen. Besonders im Fokus sollen hierbei Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf bzw. einer Unterversorgung mit Betreuungsplätzen stehen.

Ziel soll es sein, die Gesamtdauer für Kitaneubauten von aktuell bis zu fünf Jahren erheblich zu verkürzen. Dabei soll auch deutlich werden, welche Faktoren zur Beschleunigung verwaltungsseitig nutzbar sind bzw. welche Faktoren außerhalb der Einflussnahme durch die Verwaltung liegen.

Das zu entwickelnde Kitabau-Förderkonzept soll die bestehenden Förderrichtlinien für gesetzliche Zuschüsse an freie und gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen zum Betrieb als auch mögliche Varianten zur Refinanzierung der Investitionskosten (z.B. Anmietung, Pacht oder Gebäudeüberlassung etc.) berücksichtigen.

Freigemeinnützigen Trägern soll es ermöglicht werden, Kindertageseinrichtungen sowohl selber zu errichten als auch im Anschluss an den fertiggestellten Bau zu betreiben.

Im Rahmen der Entwicklung des Kitabau-Förderkonzeptes soll geprüft werden,

  1. unter welchen Bedingungen sowohl der Bau einer neuen Kindertageseinrichtung als auch der Umbau bereits vorhandener Räume in eine Kindertageseinrichtung zusammen mit dem späteren Betrieb der Kindertageseinrichtung aus einer Hand angeboten und unterstützt werden kann bzw. welche Bedingungen dafür geändert werden müssten. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen den Bau und Betrieb aus einer Hand ermöglichen, ist dieser Ansatz sofort für alle Bauvorhaben bzw. -vorschläge gemeinnütziger Träger zu berücksichtigen.
  2. ob die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Fachbereiche u.a. Kindertagesstättenplanung, Gebäudemanagement, Wirtschaft (Liegenschaften) sowie Bau und Finanzen, noch enger miteinander verzahnt werden können,
  3. ob die beteiligten Stellen personell so ausgestattet sind, dass sie eine komplexe und anspruchsvolle Kitaoffensive schnell und effizient bewältigen können,
  4. inwieweit die Bildung fachbereichsspezifischer Kitabauplanerteams einen sinnvollen Beitrag zur beschleunigten Kitabauplanung leisten kann, d.h. ob es günstig wäre, in den einzelnen Fachbereichen Kitabauplanerteams einzusetzen,
  5. inwieweit Baugenehmigungsverfahren insgesamt beschleunigt werden können,
  6. inwieweit stadtplanerische Aspekte zu Kindertagesstätten die Versorgung verbessern könne, bspw. durch eine Aktualisierung des Infrastrukturkostenkonzeptes bzw. dessen Anlagen zur Bedarfs- und Versorgungssituation in den Stadtbezirken (DS 1928/2016) und
  7. wie es gelingen kann, auch kleinere Kindertagesstätten mit einer oder zwei Gruppen (z.B. bei Platzmangel in verdichteten Gebieten) wirtschaftlich zu planen und zu bauen.

Nach drei Jahren ist das Konzept zu evaluieren und den Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, inwieweit es möglich ist, bei Kitaneubauten darauf zu achten, dass die Krippen- bzw. Kindergartenräume mit möglichst wenig Aufwand in die jeweils andere Form umgewandelt werden können, um möglichen Veränderungen beim Platzbedarf schnell zu begegnen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, möglichst kurzfristig Maßnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von Plätzen für Kindertagesbetreuung (etwa in Kitas und bei in der Tagespflege, bspw. in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und mit Elternvereinen) darzustellen und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

Ist im Einzelfall die Miete aus der Mietpauschale nicht zu finanzieren und sind auch keine alternativen Räumlichkeiten in der Nähe zu finden, so können die Mietkosten durch die Landeshauptstadt Hannover auf Antrag befristet und verhältnismäßig aus vorhandenem Ansatz erhöht werden.

Begründung:

Familien leben gerne in der Stadt Hannover. Sie sind auf ein umfangreiches Kinderbetreuungsangebot angewiesen. Auch wenn die Stadt Hannover seit langem in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert, gibt es immer noch Stadtteile mit einem unterdurchschnittlichen Angebot. Auch durch andere Effekte wie das neue Landes-Schulgesetz zur Flexibilisierung der Einschulung können Kindertagesstättenplätze knapp werden, bzw. werden Bedarfe nach neuen Plätzen geschaffen.
Das Engagement der beteiligten Träger und der Verwaltung, Abhilfe zu schaffen, ist erkennbar. Dennoch dauert es derzeit bis zu fünf Jahre von der Planung bis zur Fertigstellung. Wege zur Verkürzung dieses Zeitraumes zu finden, ist Ziel des Antrags. Zudem soll geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass ein Träger, der bereit ist, eine Kita zu bauen, diese später auch betreiben kann.

Ein weiteres Problem ist der Raumverlust von Kindertageseinrichtungen in verdichteten Stadtgebieten, in denen das Finden neuer Räumlichkeiten oft schwierig ist. Es ist also nötig, nach wie vor Maßnahmen zum Ausbau und auch zum Erhalt von Kita-Plätzen zu entwickeln. Möglichkeiten gäbe es eventuell bzw. wären zu prüfen bspw. in folgenden Bereichen:

  1. Entwicklung von Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, wie Kinderläden / Elternverein oder als solche finanzierten Einrichtungen im Falle eines Umzugs in Innenstadtlagen unterstützt werden können (bspw. im Rahmen von Auslegungen des KitaG) und wie Ausnahmengenehmigungen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit besonderem pädagogischem Konzept entwickelt werden können.
  2. Zusammenarbeit mit der Kila-Ini oder Elternvereinen bspw. in der Konzeption von Waldkindergärten oder Kitas mit besonderem pädagogischem Konzept.
  3. Werben in AüGen dafür, im Bedarfsfall in erster Linie Plätze für Kinder in der besonders nachgefragten Altersklasse zu vergeben (z.B. derzeit für Kindergartenkinder).

Lars Kelich
Fraktionsvorsitzender

Dr. Freya Markowis

Fraktionsvorsitzende

Wilfried H. Engelk
e
Fraktionsvorsitzender