Hierbei handelt es sich kommunalrechtlich um einen Ausschuss, faktisch um zwei Ausschüsse nach besonderem Recht, gesetzlich vorgeschrieben gem. § 113 Abs. 3 NGO.

In dem Ausschuss werden die jeweiligen Angelegenheiten der städtischen Eigenbetriebe Städische Häfen Hannover (SHH) bzw. Hannover Congress Centrum (HCC) in jeweils getrennten Sitzungen beraten. Die Besonderheit des Werksausschusses liegt darin, dass die Belegschaft des Eigenbetriebes SHH bzw. HCC stimmberechtigte Vertreter(innen) in den für sie faktisch zuständigen Ausschuß entsendet. Die Vertreter des Rates sind jeweils identisch.