In die nächste Ratsversammlung

30.11.2016

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Hochwasserschutz

Die Bundesregierung hat Anfang November ein Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Ziel ist die Beschleunigung der Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Daneben wurden allerdings noch Regelungen wie das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Hochwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung im Hinblick auf zukünftige Hochwasserschutzanlagen im hannoverschen Stadtgebiet durch den Gesetzentwurf?
  2. Wie viele Heizölverbraucheranlagen sind im hannoverschen Stadtgebiet betroffen?
  3. Wie werden die Eigentümer auf ihre Nachrüstpflichten aufgeklärt und wer überprüft die Einhaltung der Nachrüstpflicht?