30.01.2019 - Antrag - Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten
SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
30.01.2019
- In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
- In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- In den Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschaft und Liegenschaften
- In den Verwaltungsausschuss
Antrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten
zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2019 Leitlinien zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll die Möglichkeit einer Dachbegrünung ebenfalls Gegenstand der Betrachtung sein und dementsprechend auch der Umgang mit Dachbegrünung in Bebauungsplänen (Informationsdrucksache Nr. 1785/2012) angepasst werden. Mit den Leitlinien sollen künftig folgende Vereinbarungen bzw. Festsetzungen durch die Landeshauptstadt Hannover umgesetzt werden:
- Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, soll möglichst die Installation von Photovoltaikanlagen vereinbart werden.
- Bei Abschluss städtebaulicher Verträge soll möglichst unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB die Installation einer Photovoltaikanlage vereinbart werden.
- Soweit die Installation von Photovoltaikanlagen weder durch Grundstückskaufvertrag noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, soll die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung der örtlichen Situation, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB abgewogen werden.
Begründung:
Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduktion von Luftschadstoffen dar. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Wegen der stark abgesenkten Einspeisevergütung ist eine PV-Anlage derzeit jedoch meist nur wirtschaftlich, wenn der Strom zum größten Teil selbst verbraucht werden kann und damit teuren Netzbezug ersetzt.
Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender