Zum Inhalt springen

SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover


26.09.2019

In den

  • Gleichstellungsausschuss
  • Verwaltungsausschuss


Antrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Modellprojekt Ampelmenschen – Fußgänger*innenampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Zeichen für Vielfalt und Zusammenhalt

zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, anlässlich des CSD 2020 in einem Modellprojekt temporär an zentral gelegenen, durch Fußgänger*innen stark frequentierten Orten (z. B. Ägidientorplatz, Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Str., ZOB Hannover, Steintorplatz, Marktstraße/Karmarschstraße, Friederikenplatz, Königsworther Platz) die Streuscheiben der Ampelanlagen für Fußgänger*innen mit einem stehenden und einem gehenden Frauen- bzw. Männerpärchen umzurüsten. Hierzu holt sie zuvor gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung des hierfür zuständigen Ministeriums ein.

Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sind den Ratsgremien vorzulegen. Hierbei soll auch eine Perspektive für eine dauerhafte Einrichtung aufgezeigt werden.

Begründung:
Als Zeichen für eine offene Stadt und wichtiges Signal gegen Homophobie und für ein buntes und vielfältiges Miteinander sollen künftig auch in Hannover neben den bisher üblichen Verkehrsampeln Ampelanlagen zum Einsatz kommen, die mit gleichgeschlechtlichen Fußgängerpärchen den Weg über die Straße lotsen.

In anderen deutschen Städten wie Hamburg, Flensburg und Frankfurt am Main wurde diese aus Wien stammende Idee bereits umgesetzt. Hannover engagiert sich schon seit vielen Jahren für geschlechtliche Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe. Es ist daher auch in Hannover an der Zeit, dies mit einem leuchtenden Signal für Fußgänger*innen aus Hannover und aller Welt zu bekräftigen.

Ein gemeinsames Zusammenwirken der Beauftragten für geschlechtliche Vielfalt mit dem Verkehrsdezernat ist hierfür erforderlich, um auf diesem Wege die Umrüstung einiger Ampeln (sog. Wechsellichtanlage gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO) zu erreichen. Da die Verwaltungsvorschriften zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO bisher vorsehen, dass die Streuscheibe der Ampeln das Sinnbild „eines gehenden [… und] eines stehenden Fußgängers“ abbilden muss, ist ggf. die Einholung einer Ausnahmegenehmigung für das Umrüsten beim hierfür zuständigen Ministerium erforderlich. Dies muss auch in Niedersachsen möglich sein!

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender