In die nächste Ratsversammlung

19.08.2019

A N F R A G E gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Reform der Grundsteuer

In seiner Entscheidung vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung verfassungswidrig sind (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Der Gesetzgeber erhielt den Auftrag, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen, nach deren Verabschiedung die alten Vorschriften noch fünf Jahre fortgelten dürften.

Am 1. Februar d.J. haben sich das Bundesfinanzministerium und die Finanzminister der Länder auf einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer verständigt, der mittlerweile von einigen Bundesländern in Frage gestellt worden ist. So verlangt vor allem Bayern eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglichen soll, eigene Vorschriften für die Grundsteuer zu entwickeln. Mitte Mai forderte Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) gar, die Grundsteuer komplett abzuschaffen und als Ersatz einen Zuschlag auf die Einkommensteuer zu erheben.

Bislang ist weder eine Einigung auf den verständigten Reformvorschlag zwischen Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministern absehbar noch die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, die für die notwendige Änderung des Grundgesetzes zur Einführung von Öffnungsklauseln im Steuerrecht erforderlich wäre

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover hätte es, wenn die Grundsteuerreform nicht, wie vom BVerfG gefordert, bis zum Ende d.J. verabschiedet würde, und welche finanziellen Auswirkungen hätte die Umsetzung des verständigten Gesetzentwurfes vom 1. Februar d.J.?
  2. Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung der Grundsteuer, wie sie der niedersächsische CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann fordert, auf den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover, und wie könnte der von ihm geforderte Ersatz durch einen Zuschlag auf die Einkommensteuer aussehen?
  3. Hat die Landeshauptstadt Hannover Vorkehrungen getroffen, um einen Ausfall der Grundsteuer zu kompensieren, sollte die geforderte Neuregelung nicht getroffen werden, und wenn ja, welche?

Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende