17.02.2020 - Änderungsantrag - Satzung zur Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover
FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
In den
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- Sozialausschuss
- Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
- Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
- Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
17.02.2020
Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 3321/2019
Satzung zur Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 2 beigefügte Gebührenkalkulation so gestalten, dass Selbstzahler*innen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Darüber hinaus wird die Satzung in Anlage 1 wie folgt geändert folgt zu ergänzen bzw. zu ersetzen (*Ergänzungen bzw. Änderungen sind fett kursiv
gekennzeichnet.):
- §4, Absatz 5: Als Aufgabe der Unterkunft gilt, wenn der/die Benutzer*in die Unterkunft länger als länger als zehn Tage ohne Unterbrechung nicht benutzt. Der §6, Absatz 2 wird entsprechend angepasst und um eine Frist von zehn Tagen ergänzt.
- §7, Absatz 1: Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den zugewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Übernachtung oder ein Besuch in der Zeit von 22:00 bis 8:00 Uhr ist nur in Einzel- oder Familienzimmern oder in speziell vorgesehenen Besuchszimmern zulässig. Besuch ist grundsätzlich anzumelden und darf nicht zu einem Daueraufenthalt von mehr als drei aufeinanderfolgenden Nächten führen. Für den Aufenthalt in den Unterkünften gilt die jeweilige Hausordnung.
- §7, Abs. 11: Die Beauftragung und Installation von Telefonfestnetz-, Internet- und Kabelfernsehanschlüssen in den Wohnheimen, Wohnprojekten und Notunterkünften ist nicht gestattet. Die Landeshauptstadt Hannover trägt dafür Sorge, dass in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen ein WLAN-Anschluss installiert ist.
-
§8, Abs.4:
[zu streichen:] Den Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Unterbringung, sowie denen mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber*innen) ist es nach vorheriger Absprache (Grund für das Betreten sowie Zeitpunkt) durch die Benutzer*innen zu ermöglichen, die Räume in den Unterkünften in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreten. Termine mit Handwerker*innen u.ä. sind nur bei vorheriger Terminabsprache mit den Bewohner*innen zulässig.
[Neu:] Die Benutzer*innen haben den Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Unterbringung, den mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber) sowie den von der Landeshauptstadt Hannover oder dem/der Betreiber*in beauftragten Dritten (Handwerksfirmen etc.) nach vorheriger Terminabsprache den Zutritt zu der Unterkunft zu ermöglichen, um den Zustand des Gebäudes, der technischen Gebäudeeinrichtung, des Inventars und – sofern Anhaltspunkte für einen Verstoß dagegen vorliegen – die Einhaltung dieser Satzung zu überprüfen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt eine Terminvereinbarung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zustande, sind die o.g. Personen berechtigt die Räume in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr auch ohne Anwesenheit der Benutzerin / des Benutzers zu betreten.
§8, Abs.6: Die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Hannover, sowie die mit der Verwaltung der Unterkunft beauftragten Personen (z.B. Betreiber) sind berechtigt, nach Ankündigung die Unterkunft jederzeit, auch ohne Einwilligung der [zu streichen:] Benutzerin / des Benutzers, aus wichtigem Grund zu betreten, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die ein berechtigtes Interesse am sofortigen Betreten begründen.
[Neu:] Benutzer*in zur Abwehr einer Gemein- oder Lebensgefahr oder zu unaufschiebbaren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu betreten. - Den oben genannten Gremien des Rates der Landeshauptstadt Hannover ist mindestens einmal pro Jahr Bericht zu erstatten, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der §§ 5 und 15 der vorliegenden Satzung.
Begründung:
Die Vorlage einer gemeinsamen Satzung zur Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover ist zu begrüßen, weil damit sicherer rechtlicher Rahmen für die untergebrachten Menschen, die Verwaltungsmitarbeiter*innen und die Betreiber*innen geschaffen wird.
Lars Kehlich
Fraktionsvorsitzender
Dr. Daniel Gardemin
Stv. Fraktionsvorsitzender
Patrick Döring
Stv. Fraktionsvorsitzender