13.11.2007 - Antrag - Leitlinien Kommunales Klimaschutzprogramm
SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover
In die Ratsversammlung 13. November 2007
Antrag gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Leitlinien Kommunales Klimaschutzprogramm
Antrag, zu beschließen:
Für die Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzaktionsprogramms 2008 bis 2020 wird als oberstes Ziel vorgegeben, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 % zu senken (Basis 1990). Dieses soll durch den forcierten Ausbau der zentralen und dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung, Energieeinsparung, den vermehrten Einsatz Erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen der umweltverträglichen Mobilität geschehen. Die Landeshauptstadt schließt sich damit dem Ziel der Bundesregierung (Regierungserklärung vom 26. April 2007) an. Um das gesteckte Ziel zu erreichen, werden bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms die folgenden Ziele und Maßnahmen geprüft und bewertet:
Landeshauptstadt Hannover Allgemein - Ökologische und Energieoptimierte Bauleitplanung (Arbeiten und Wohnen, Stadt der kurzen Wege, Solaroptimiert, Ressourcenschonende Planung…) - Passivhausstandard für alle Neubaumaßnahmen - Es soll im Dialog ein „Hannover Region Standard“ für die Bauleitplanung erarbeitet werden
Energie/Strom - Einsatz energieeffizienter Technologien in allen Bereichen - Vorrang für Fernwärme und Blockheizkraftwerke (BHKW) bei Heizungserneuerungen - Festlegung von Fernwärmevorranggebieten im Benehmen mit den Stadtwerken (Instrumente: Anschluss- und Benutzungszwang, siehe Stadtwerke Hannover) - Ökologische und energetische Standards in allen Grundstückskaufverträgen, Pachtverträgen, Erbpachtverträgen, Städtebaul. Verträgen - Neukonzeption und Fortführung der Energiesparmodelle in allen Schulen, Kindergärten und Verwaltungen - Erhöhung Anteil KWK-Strom aus Blockheizkraftwerken durch Optimierung der kommunalen Rahmenbedingungen
Kooperationsprojekte im Klimaschutzaktionsprogramm - Stromsparkampagne für Mieterinnen und Mieter - Stromsparkampagnen bzw. Energiesparkampagnen für private Haushalte, Klein- und mittelständische Betriebe, Büro- und Verwaltungsnutzungen mit der Zielmarke: auf den Verbrauchsstand 1990 - Beratungsprogramm für Kleine und Mittelständige Betriebe (KMU`s), das bis 2015 alle Betriebe in Hannover mindestens einmal eine Beratung über Energieeffizienz und Vermeidung von Materialverschwendung bekommen (analog Ökoprofit und E.coBizz) - Eco.sport und eco.fit für alle Vereine - Aufbau von BHKW und Nahwärmeinseln, Ausschluss von BHKW in Fernwärmevorranggebieten - Energieeinsparkampagnen für Verwaltungen und den Einzelhandel - Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft zur Entwicklung eines „Hannover-Standard“ für die Altbausanierung. Dabei sollen die unterschiedlichen Häusertypen Berücksichtigung finden. - Kommunale Klimaschutzoffensive mit den Hauseigentümern: 15.000 Wohngebäude in der Stadt energetisch sanieren - Citylogistik: Einführung und Verankerung eines emissionsarmen Citylogistiksystems (z.B. Anlieferung in die City per Schiene und Weiterverteilung durch Elektromobile) - Organisation von autofreien Tagen
Verkehr - Kampagne zur Nutzung des Umweltverbundes (Rad u. ÖPNV) - Ausbau, Stärkung und Verbesserung des Radwegenetzes: z.B. jährlich 500.000 € im städtischen Vermögenshaushalt - Ausbau, Stärkung und Verbesserung des ÖPNV - Anforderungen an eigenen Fahrzeugpark: Bei Anschaffung von neuen Fahrzeugen auf höchstmögliche CO ² - Effizienz achten
Städtische Töchter Mit den städtischen Töchtern und Eigenbetrieben werden über die Laufzeit des Klimaschutzprogramms verbindliche Vereinbarungen über die jeweiligen spezifischen Ziele eines Unternehmens festgelegt.
Stadtwerke Hannover: - Der Anteil an Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion soll bis 2020 20% erreichen. - Im Netzbereich der Stadtwerke soll die gesamte nicht regenerative Stromproduktion nur mit KWK -Technologie stattfinden. - Fernwärmeausbauprogramm vorlegen (Strategisches Vorgehen, Vorranggebiete) - Der Stadtwerke-Anteil am Kohlekraftwerk Mehrum (Drittel von 690 MW el) ist durch regenerative Stromproduktion zu ersetzen.
Aha - Abgaswerte der Sammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge bis 2020 drastisch reduzieren (Nullemission) z.B. durch den Einsatz von Deponiegas oder andere im Prozess anfallende Energie
üstra - Emissionen bis 2020 durch Bahnen und Busse drastisch reduzieren (Energierückgewinnung beim Bremsen, KWK-Strom etc.) bis zur Nullemission - Weiterer Ausbau des Ö/SPNV unter Effektivitätsvorgaben zur Fahrgaststeigerung (Buscaps, Hochbahnsteige, Umsteigeanlagen, D-Linie aber auch Verlängerungsstrecken) Angebot des ÖPNV ausbauen
GBH/ZVK - Standards für Sanierung und Energieversorgung festlegen (Umsetzung „Hannover-Standard“ für die Altbausanierung)
union boden gmbh/HRG - Abluftbehandlung in Parkhäusern - Zusätzliches Fahrradparkhaus – weitere Fahrradabstellanlagen am Hbf - Standards für Sanierung und Energieversorgung festlegen
Stadtentwässerung - Abgaswerte der Sammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge bis 2020 drastisch reduzieren (Nullemission) z.B. durch den Einsatz von Prozessgas oder andere im Prozess anfallende Energie - Entsorgung der Küchenabfälle über die Abwasserleitungen (nicht bei Mischwasserkanalisation) mit anschließender Ausgasung (Prüfauftrag und Feldversuch) - Wärme- bzw. Kälterückgewinnung aus Abwasser
Gebäudemanagement - Passivhausgebäude im Neubau - Althaussanierung mit höchster Effizienz - Fahrradabstellanlagen an Schulen
Hannover Impuls - Hannover Impuls entwickelt ein Arbeitsprogramm für den Bereich Energie und Klimaschutz, das die Betriebe und den Standort im internationalen Wettbewerb substanziell unterstützt.
Klimaschutzagentur Region Hannover - Die Klimaschutzagentur bleibt Partner bei Kampagnen und unterstützt die Energieleitstelle bei Kooperationspropjekten mit Wirtschaftspartnern.
Proklima - Den proKlima Fonds mit den Mitteln ausstatten, die den veränderten Aufgabenstellungen entsprechen - Proklima-Mittel zukünftig für die alltagstaugliche Breitenförderung verwenden, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten bei der Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten von einkommensschwachen Bevölkerungsteilen
Evaluation CO2-Reduzierung: -Erstellung Zwischenbilanz zu 2012 mit Prognose für 2020 und ggf. Festlegung weiterer Maßnahmen
Finanzen: - Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Stand der Zielerreichung des Klimaschutzprogramms. Der Bericht umfasst auch den Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung (sämtliche, das Klimaschutzprogramm betreffenden Ausgabeermächtigungen und die jeweils dafür abgeflossenen Mittel des städtischen Haushalts) sowie der städtischen Töchter. Der Berichtsturnus wird zwischen Umweltausschuss und Umweltdezernat abgestimmt.
Begründung:
Die genannten Ziele und Maßnahmen sollen Rahmenvorgabe des von der Verwaltung und den Stadtwerken zur Zeit in Arbeit befindlichen kommunalen Klimaschutzprogramms 2008 bis 2020 sein.
Christine Kastning Fraktionsvorsitzende
Lothar Schlieckau Fraktionsvorsitzender