In die nächste Ratsversammlung

12.10.2020

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Coronagerechte Ausrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden

Gemäß aktueller wissenschaftlicher Forschung ist das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Tröpfcheninfektion übertragbar. Davon ausgehend bieten gut belüftete Räume einen weitgehenden Schutz vor einer solchen Aerosolübertragung. Darüber hinaus führt die Zuleitung gefilterter und aufbereiteter Außenluft und die Ableitung belasteter Raumluft dazu, dass sich die mögliche Virenlast in der Raumluft grundsätzlich verringert. Mittels Lüftungsanlagen, die über Hochleistungsabscheidefilter (HEPA-Filter) als endständigem Filter verfügen, ist ein Rückhalt von Coronaviren also grundsätzlich möglich.

Ende August 2020 wurde im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien im Bund ein Paket zur coronagerechten Ausrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Freizeitheimen und Festhallen, in Höhe von 500 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die Umrüstung der Anlagen in den kommunalen Liegenschaften soll dazu beitragen, dass die Infektion mit dem Coronavirus über die Einatmung der Atem-Aerosole eingedämmt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zur Verringerung der Virenlast in öffentlichen Gebäuden mittels geeigneter Klima- und Lüftungsanlagen?
  2. In welchem Umfang wird die Stadt Hannover Mittel aus diesem Fördertopf beantragen?
  3. Für welche Gebäude in der Stadt Hannover kann eine coronagerechte Ausrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in Betracht gezogen werden?

Lars Kelich
Fraktionsvorsitzender