12.01.2018 - Anfrage - Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
Am 17.08.2017 ist die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Seitdem sind auch Kinder zwischen 12 und 18 Jahren bezugsberechtigt, wenn sie keine Leistungen nach SGB II erhalten oder durch die UV-Leistung die Hilfebedürftigkeit vermieden wird oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 € monatlich bezieht. Zudem ist die bisherige Bezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben worden. Der Unterhaltsvorschuss wird zudem für alle Kinder im SGB II-Bezug als vorrangiges Einkommen berücksichtigt. Daraus folgt, dass diesen Kindern auch künftig nicht mehr Geld zur Verfügung steht als vor der UVG-Reform. Außerdem wird ein Teil der Kinder, die durch die UV-Leistungen keinen Anspruch auf SGB II- Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag mehr haben, auch keinen Anspruch auf Leisten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mehr haben.
Im Vorfeld gab es zahlreiche Diskussionen zwischen Städten, Gemeinden und Bundesregierung über die Umsetzung. Insbesondere wurde befürchtet, dass das Gesetz für großen organisatorischen und finanziellen Aufwand bei den Kommunen sorgen würde, ohne dass ein größerer Personenkreis tatsächlich finanzielle Vorteile haben würde. Die vom Bund geschätzten zusätzlichen Fallzahlen wurden für deutlich zu niedrig angesetzt gehalten. Nach Erhebungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befinden sich 87 % der UV- Leistungsbezieher/innen auch im SGB II-Leistungsbezug.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche personellen und organisatorischen Auswirkungen hat das neue Unterhaltsvorschussgesetz auf das Jugendamt Hannover?
- Lassen sich bereits (erste) finanzielle Auswirkungen des Gesetzes auf den städtischen Haushalt benennen?
- Wie wirkt sich das Gesetz auf die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Armutsaspekten aus?
Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende