SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover

In den - Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten - Stadtentwicklungs- und Bauausschuss - Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung - Verwaltungsausschuss

In die Ratsversammlung

08.04.2008

ÄNDERUNGSANTRAG gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Zur Drucksache 0388/2008 Sondernutzungssatzung

zu beschließen: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf zur Drucksache 0388/2008 ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ersetzen: (*Ergänzungen bzw. Änderungen sind fett kursiv gekennzeichnet.)

§ 7 Absatz 4, zu ergänzen: Basis für gestalterische Auflagen bei Freisitzen und Sonnenschirmen sind quartiersbezogene Gestaltungsrichtlinien, die von der Verwaltung in Abstimmung mit den in der Innenstadt vorhandenen Quartiervereinen und - wo diese nicht vorhanden sind - mit der Citygemeinschaft aufgestellt werden.

§ 7 Absatz 7, zu ergänzen: […] sind grundsätzlich barrierefrei auszubilden.

§ 7 neuer Absatz: Der Betrieb von „Heizpilzen“ auf öffentlichen Flächen wird untersagt.

§ 9 Absatz 2, zu ändern: Verkaufseinrichtungen sind im Bereich von Warenbänken grundsätzlich unzulässig.

§ 11 Absatz 4, zu ersetzen: […] der ausgestellten Ware. Der Bauchladenverkauf bleibt auch in der Zone I - Innenstadt grundsätzlich erlaubt.

Begründung: Das Ziel der neuen Sondernutzungssatzung, eine qualitätvolle Gestaltung öffentlicher Räume und damit das Erscheinungsbild sowie das Image der Stadt zu fördern, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob die beantragte Sondernutzung das Stadtbild im Sinne der urbanen Vielfalt bereichern könnte. Unerwünscht sollte die Überregulierung des öffentlichen Raumes sein, evtl. im Interessengegensatz zu den Betroffenen.

Bauchläden, wie beispielsweise die der SchmuckverkäuferInnen, beleben das Straßenbild. Sie zu verbieten und gleichzeitig den Grill-Walker per Ausnahme zuzulassen, wäre nicht nachvollziehbar.

Seit Inkrafttreten des Nds. Nichtraucherschutzgesetzes am 1. August 2007 werden in der hannoverschen Gastronomie zunehmend sog. „Heizpilze“ eingesetzt, um rauchenden Gästen ihren Aufenthalt vor der Tür möglichst angenehm zu machen. Die „Heizpilze“ genannten Propangasbrenner stoßen jedoch pro Stunde bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid (CO2) aus - bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer entstehen so bis zu 2 Tonnen CO2 pro Jahr. Das entspricht in etwa dem CO2-Ausstoß von 12 000 Kilometer Autofahrt. Der Einsatz der „Heizpilze“ steht damit in Widerspruch zu den Zielen des Kommunalen Klimaschutzprogramms, die laut Ratsbeschluss eine Senkung des CO2-Austoßes in Hannover um 40 % vorsehen.

Es wird davon ausgegangen, dass Anträge auf Sondernutzung für Fassadenbegrünungen gemäß DS 1320/2005 weiterhin genehmigt werden.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender